Der Bund fördert automatische (Innen-)Reinigungssystem für Feldspritzen mit Direktzahlungen. Der Bund übernimmt 50% der anfallenden Kosten für Spülsysteme, „die den Spritzbrühetank inwendig mittels einer zusätzlichen Pumpe und Reinigungsdüsen spülen und bei denen von Beginn bis Ende des Spülvorgangs keine manuelle Einstellung getätigt wird und der Spülvorgang selbstständig erfolgt (Art. 82 Direktzahlungsverordnung)“.

Der Beitrag des Bundes beträgt pro Spülsystem 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2000 Franken. Dieses Programm läuft bis 2022. Als Anmeldung reicht eine Rechnung, die dem Kanton gesendet wird. Bauen Sie Ihr Spülsystem selber ein und lassen dies nicht von einer Werkstatt ausführen zumindest einen Teil der Arbeitskosten ebenfalls entschädigt werden.

Ab 2023 ist die Ausrüstung von Feldspritzen mit automatischen Reinigungssystemen obligatorisch (Art. 115c Abs. 4 DZV). Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr finanziell gefördert.